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  • Neue Richtlinien bei Versandkosten
    geschrieben von Steffen (12. Oktober 2009)

    Info in Neue Richtlinien bei Versandkosten

    Auch wenn es schon einige Zeit her ist, dass gesetzliche Änderungen zum Thema Versandkosten in Kraft getreten sind, möchten wir aus aktuellem Anlass erneut darauf hinweisen:

    Bitte geben Sie stets die Versandkosten auf ihren Webseiten mit an, wenn Sie einzelne Produkte bewerben. Vor allem bei Preisvergleichen, damit der User einen wirklichen Vergleich hat und nicht durch erhöhte Versandkosten getäuscht werden kann. In den CSV-Daten der Partnerprogramme finden Sie die aktuellen Versandkosten, ansonsten informieren Sie sich bei den jeweiligen Anbietern.

    Auch bei Gratis-Produkten sollten Sie darauf achten, in der Nähe der Gratisangabe auf vorhandene Versandkosten hinzuweisen. Oft sind die Produktproben zwar Gratis, der Versand muss aber bezahlt werden. Dies muss deutlich erkennbar kommuniziert werden.

    Lesen Sie über das BGH Urteil Aktenz.: I ZR 140/07 im Jura Blog


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